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Wahlarzt - was heißt das für sie?

Wahlärzte sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten ein Honorar für seine Leistung aus; die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient. Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes kann sich der Patient aber wieder von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag noch einmal erhöht werden. Der entscheidende Vorteil der Wahlärzte liegt darin, dass diese sich mehr Zeit für ihre Patienten nehmen können. Die Wahlärzte nehmen mit ihren Leistungen inzwischen eine wichtige Rolle für das gesamte öffentliche Gesundheitssystem ein.

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber möglich - von einem Kassenarzt wie auch von einem anderen Wahlarzt.

Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor „Zeit". Wahlärzte können frei wählen, wie viele Patienten sie behandeln. Sie können sich dadurch mehr Zeit für eine umfassende Diagnose und individuelle Betreuung nehmen. Termine können rasch und flexibel vergeben werden; auch Abendtermine sind möglich. Für den Patienten verkürzt sich dadurch auch die Wartezeit in der Ordination.

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